Lieferbedingungen vom Zweirad-Union-Mopeds Shop
1. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf Sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingung ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung unsere Leistung handelt. Bei der natürlichen Person ist ein Mindestalter von achtzehn Jahren erforderlich.
3. Die Firma "Zweirad-Union-Mopeds - Carolin Roßkopf" ist Vertreiber, demnach folgend auch Verkäuferin genannt.
2. Vertragschluss
1. In Anzeigendokumentationen und Internetdarstellungen der Verkäuferin gemachte Angaben stellen kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an die Verkäuferin sendet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Die Verkäuferin behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebotes vor.
2. Die erteilten Angaben erhalten keine Zusicherung über die tatsächliche Beschaffenheit der Produkte und Leistungen. Für eine entsprechende Zusicherung bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Sofern die Verkäuferin schriftliche Angebote an den Kunden abgibt, ist diese 10 Tage an dieses Angebot gebunden. Die Frist beginnt mit dem Datum des Angebotes.
4. Das Risiko einer Fehlbestellung bei einer Teilebeschaffung (d.h. Waren die erst bestellt werden müssen) aus dem Onlineangebot der Verkäuferin liegt beim dem bestellenden Kunden. Fehlbestellungen können nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden. Die Verantwortung hierfür obliegt lediglich bei dem bestellenden Kunden.
3. Preise
Die Preise ergeben sich, sofern nicht anders vereinbart, aus der Preis und Produktliste der Verkäuferin. Es gilt die Preis und Produktliste, die im Zeitpunkt des Vertagschlusses Gültigkeit hatte. Alle seitens der Verkäuferin angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise daher inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1. Zahlungen erfolgen nur per Vorkasse, Lastschrift oder Nachnahme. Die Zahlung durch den Kunden muss innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe der Bestellung erfolgen. Stammkunden erhalten die Option "Bezahung per Rechnung".
2. Nach Ablauf von 14 Tagen nach zugegangener Rechnung bei Stammkunden der Verkäuferin gerät der Kunde in Verzug.
3. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Leistung so lange einzustellen, bis sämtliche fällige Forderungen gegen den Kunden, sei aus dem laufenden oder aus früheren Vertragsverhältnissen, von dem Kunden ausgeglichen werden, beziehungsweise ausreichend Sicherheit gestellt worden ist.
4. Gerät der Kunde in Verzug, ist die Verkäuferin zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 (bei Verbrauchern gem. § 13 BGB 5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechtigt. Des weiterem behält sich die Verkäuferin vor einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, der Verkäuferin nachzuweisen, das kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugzinsen wird hiervon jedoch nicht berührt.
5. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder seitens der Verkäuferin anerkannt sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Grund von Gegenansprüchen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Die Verkäuferin ist berechtigt nach Ablauf von 10 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung hinsichtlich der sodann erneut erfolgten Zahlungsaufforderung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu berechnen. Sollte diese Zahlungsaufforderung fruchtlos verbleiben, wird seitens der Verkäuferin ein Anwaltsbüro beauftragt, das sodann die Forderung in Namen und Vollmacht der Verkäuferin einziehen wird. Die hierfür entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Dies ergibt sich aus der Ersatzverpflichtung des im Verzug befindlichen Kunden, die aus der Zuziehung eines Rechtsanwaltes entstehenden Kosten zu übernehmen, da im Verzug die Beauftragung eines solchen einen adäquaten Kausalverlauf entspricht und nicht gegen § 254 BGB verstößt.
5. Lieferung und Leistung
1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zwischen der Verkäuferin und dem Kunden vereinbart worden sind.
2. Die Liefer- bzw. Leistungsfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung beziehungsweise der unterschriebenen Vertragsurkunde. Sie beginnt jedoch keinesfalls vor der Beibringung der vom Kunden zu leistenden Zahlung.
3. Die Lieferfrist wird eingehalten durch die vor Ablauf der Frist erfolgten Versendung der bestellten Ware. Alle Artikel, die sofort verfügbar sind, werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Nachnahmebestellung oder Zahlungseingang bei Vorkasse auf den Versandweg gebracht.
4. Die Fristen verlängern sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streiks und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse und Hindernisse die außerhalb des Willens der Verkäuferin liegen, soweit solche Ereignisse und Hindernisse nachweislich auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Verkäuferin erheblichen Einfluss haben. Die Fristen verlängern sich entsprechend.
5. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der Verkäuferin zu vertreten, wenn sie während eines bestehenden Verzuges eintreten. Beginn und Ende dieser Umstände werden dem Kunden von uns in wichtigen Fällen mitgeteilt.
6. Teillieferung und Leistung sind innerhalb der vereinbarten Fristen zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. Diese Bestimmung berührt die Vereinbarung von Teilleistungen nicht.
7. Die Verkäuferin ist bemüht die Lieferzeiten so kurz wie möglich zu halten. Bei vereinbarter Lieferzeit kann die Verkäuferin bei Überschreitung diese neu benennen. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder nicht Lieferung sind ausgeschlossen.
8. Die seitens der Verkäuferin versandten Waren werden für Sachschäden bis 500,- € mit einer Transportversicherung belegt, ausser der Kunde wünscht eine unversicherte Versandvariante.
9. Der Kunde ist verpflichtet sofort bei Erhalt, die Ware auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Beschädigung darf die Ware nicht angenommen werden, da sonst das Recht auf Ersatzansprüche verfällt. Beanstandung wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage nach Empfang, schriftlich gegenüber der Verkäuferin anzuzeigen.
6. Gewährleistung
1. Die Verkäuferin übernimmt in der folgender Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
Während eines Zeitraumes von 2 Jahren nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Kunde gem. §§ 437 Nr. 1, 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann die Verkäuferin einen ihrer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nach dreimaliger Nachbesserung nicht beseitigen, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Preises) verlangen.
2. Natürlicher Verschleiß sowie ein Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Verkäuferin nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigem ist die Haftung ausgeschlossen.
4. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten gilt darüber hinaus folgendes: Der Kunde hat den Liefergegenstand unverzüglich zu untersuchen und der Verkäuferin eventuelle Mängel anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Rüge gilt der Liefergegenstand als genehmigt.
Es gelten die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB.
Eine Gewährleistung von Gebrauchtwaren (z.B. Teilen aus gebrauchten Mopeds) aller Art und Teilen dessen Beschaffenheit (z.B. original Ersatzteile mit einem Alter von mehr als 25 Jahren oder Nachfertigung von unbekanntem Hersteller) nur durch aufwendige Prüfverfahren zu beurteilen wären, sind von der Gewähleistung ausgeschlossen.
7. Widerufsrecht
1. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB haben die Möglichkeit binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware, die bestellten Artikel an die Verkäuferin (Lieferadresse)
Zweirad-Union-MopedsCarolin Roßkopf
Delsenbachweg 40
90425 Nürnberg
ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Das Widerrufsrecht wird in Textform, oder durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Waren ausgeübt. Der Kaufvertrag wird nach Rücksendung der Ware aufgelöst, wir erstatten nach Erhalt der Ware bereits geleistete Kaufpreiszahlungen zurück.
2. Bei Bestellungen bis zu einem Wert von Euro 75,- trägt der Käufer die Kosten für die Rücksendung.
3. Die Rücksendung hat als Standardpaket bei der Post AG mit dem Vermerk "Gebühr zahlt Empfänger" zu erfolgen. Bei der Wahl einer teureren Versandart werden dem Verbraucher die Versandkosten nur in Höhe eines solchen Standardpakets bei der Post erstattet.
4. Bei sperrigen Produkten, die der Käufer aufgrund des Gewichtes nicht auf dem Postweg versenden kann, wird die Verkäuferin nach Ausübung des Widerrufsrechtes einen Spediteur mit der Abholung der Ware beauftragen.
5. CDs, DVDs, CD-ROMs, Videos und Literatur jeglicher Art, sowie Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt ((z.B. alle angebotenen Sitzbankbezüge) wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6. Im Falle eines Widerrufs hat der Verbraucher Ersatz für den aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandenen Wertminderung zu leisten, es sei denn die Minderung ist lediglich auf die Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – der Ware zurückzuführen. Im übrigem kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beinträchtigen könnte.
8. Verpackung und Versand
1. Verpackung werden Eigentum des Kunden und von uns berechnet. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
Bei Kleinartikeln kann eine günstige Versandart der Deutschen Post gewählt werden. Diese gilt nur für Aufkleber, Literatur und ABE Bestellungen bis 500g. Wird bei dieser Versandart keine Transportversicherung gewünscht so trägt der Kunde das volle Risko. In das Ausland erfolgt nur ein Versand bei Vorkassebezahlung. Nachnahme oder Lastschrift ist ins Ausland nicht möglich.
Bei Nachnahmeversand wird eine Gebühr Ihres Postpoten bei Empfang der Ware fällig werden, näher Informationen erhalten Sie bei Ihrer ansässigen Postfiliale.
Ab € 500,00 Bestellwert fallen die Versandkosten bei Vorkasse in Deutschland weg. Mögliche Versandversicherungspauschalen und Verpackungkosten bleiben aber weiterhin bestehen. Bei Auslandsbestellungen wird Versandpreis innerhalb Deutschlands dagegen gerechnet.
9. 1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch die Verkäuferin gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies ausdrücklich seitens der Verkäuferin schriftlich erklärt wird.
4. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde die Verkäuferin unverzüglich davon zu benachrichtigen und dieser alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Verkäuferin erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum der Verkäuferin hinzuweisen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.
5. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten gilt darüber hinaus folgendes: Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt der Verkäuferin jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen der Käuferin und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Lieferungsgegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Befugnis der Verkäuferin, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt: jedoch verpflichten sich die Verkäuferin, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für die Verkäuferin vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörigen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7. Werden die Liefergegenstände mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu dem anderen vermischten Gegenstand. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für die Verkäuferin.
10. Gefahrübergang
1. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Erfüllungsort Nürnberg.
2. Das Risiko der Verschlechterung oder des Untergangs der bestellten Waren geht mit Übergabe an der zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt/Firma auf den Kunden über.
3. Wurde keine Versendung vereinbart, geht die Gefahr bei Übergabe an den Kunden auf diesen über.
4. Bleibt der Kunde mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so die Verkäuferin nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
5. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
11. Haftung und Delikt
Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
12. Erfüllungsort und Gerichtstand
1. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Nürnberg. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht, wenn der Kunde kein Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 38 ZPO ist.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
13. Urheberrechte
1. Alle Rechte vorbehalten. Jedes Design, sowie alle Datenzuordnungen und entsprechende Verknüpfungen unterliegen dem Schutz des Urheberechts und anderer Schutzgesetzte. Der Inhalt dieser Websites darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Einige Websites enthalten außerdem Bilder, die dem Copyright Dritter unterliegen. Soweit nicht anderes angegeben, sind alle Markenzeichen auf den Websites markenrechtlich geschützt. Durch die Websites wird zudem keine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums von Seitens der Verkäuferin oder Dritten erteilt.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Verkäuferin Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller ausdrücklich schriftliche Zustimmung der Verkäuferin.
14. Datenspeicherung
Gemäß § 28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetztes) weist die Verkäuferin darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gem. § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlichvertraulich behandelt.
§ 16 Sonstiges, Salvatoresche Klausel
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus mit der Verkäuferin geschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derer schriftlicher Zustimmung. 2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


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